Der Versorgungsausgleich Der Versorgungsausgleich ist der Ausgleich der Rentenanwartschaften, die jeder Ehegatte in der Ehezeit erworben hat. Die in der Ehe erworbenen gesetzlichen und privaten Rentenanwartschaften werden geteilt. Der Versorgungsausgleich wird gesetzlich mit der Scheidung durchgeführt, außer beide Ehegatten haben notariell hierauf verzichtet oder verzichten wirksam im Scheidungsverfahren. Wenn auf den Versorgungsausgleich wirksam verzichtet wird, behält jeder Ehegatte seine Rentenanwartschaften und es findet kein Ausgleich statt. Das Scheidungsverfahren kann dadurch um mehrere Monate verkürzt werden.